Kadaver

Tipps

Auf der Webseite zur kantonalen Tierkörpersammelstelle (Entsorgung von Tierkadavern) finden Sie weitere Hinweise: https://www.nw.ch/strasseninspdienste/8494

Wichtig

Tierleichen (inklusive Eingeweide, Häute und Felle) dürfen aus seuchenpolizeilichen Gründen weder vergraben noch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden und müssen über die kantonale Tierkörpersammelstelle entsorgt werden.

Sammelstellen

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Tote Tiere, Eingeweide, Häute, Felle
Tierkadaver