Die Organisation der Politischen Gemeinde ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, die Finanzkommission sowie die Kommissionen des Gemeinderates. Seit 1. Januar 2013 besteht in Beckenried die Einheitsgemeinde (Zusammenschluss der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde).

Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde Beckenried. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Alten Schützenhaus, Beckenried statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner. Der administrative Rat kann in jedem Fall Pressevertretern sowie Personen mit besonderem Interesse den Zutritt gestatten.
 
Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern, die auf 4 Jahre gewählt werden. Seit 1. Januar 2013 (Inkrafttreten neue Gemeindeordnung) werden alle vier Jahre Gesamterneuerungswahlen durchgeführt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind.

Nach der geltenden Gemeindeordnung gliedert sich der gemeinderätliche Geschäftsbereich in folgende Departemente: Führung & Präsidium, Finanzen & Wirtschaft, Bildung, Liegenschaften, Hochbau, Soziales & Kultur sowie Sicherheit, Umwelt & Tiefbau. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor. Die Zuteilung der einzelnen Departemente und welche Sachgebiete dazu gehören, entnehmen Sie hier.

Kommissionen
Gesetzlich vorgeschrieben (Gemeindeordnung) ist die Wahl einer Finanzkommission sowie der Schulkommission. Der Gemeinderat kann besondere Kommissionen wählen und denselben bestimmte Geschäfte zur Bearbeitung und Antragstellung übergeben.

Finanzkommission
Die durch die Gemeinde Beckenried gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Voranschlag, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Die Aufgaben der Finanzkommission sind im Gemeindegesetz (Art. 104 ff) ausführlich umschrieben. 

Schulkommission
Sie befasst sich mit allen ihr zugewiesenen Aufgaben der Volksschule. Die operative Führung ist Aufgabe der Schulleitung. Mehr Informationen über die Schule Beckenried finden Sie hier.   

Übrige Kommissionen
Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen. Diese bereiten die Geschäfte zu Handen des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt und verfügen neu über gewisse, eigene Finanzkompetenzen.

Geschäftsleitung
Mit der Zusammenführung der Schulgemeinde mit der Politischen Gemeinde Beckenried (Einheitsgemeinde) per 1. Januar 2013 wurde auch die strategische und operative Trennung umgesetzt. Die operative Leitung wird durch die Geschäftsleitung vorgenommen. Der Geschäftsleiter (Gemeindeschreiber) steht diesem Gremium vor. Zusätzlich sind der Gesamtschulleiter und der Betriebsleiter des Gemeindewerkes Beckenried in der Geschäftsleitung.

Urnenabstimmungen
Informationen über die Urnenabstimmungen finden Sie hier.

Ortsparteien
Die in der Gemeinde Beckenried aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Wann immer möglich werden sie auch in Vernehmlassungen eingebunden. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, orientieren Sie sich doch direkt bei den Präsidenten bzw. Kontaktpersonen der Ortsparteien.


 
WEITERE ÖFFENTLICH-RECHTLICHE KÖRPERSCHAFTEN
Neben der Politischen Gemeinde gibt es in der Gemeinde Beckenried weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, welche verschiedene Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit wahrnehmen.

Genossenkorporation Beckenried
Das Gebiet der Korporation erstreckt sich über 731 Hektaren oder 812 Hektaren Wald. Dieses Gebiet wird von der Korporation bewirtschaftet und unterhalten. In den letzten Jahrzehnten wurden diverse Bauwerke ausgeführt, die verpachtet oder im Baurecht vergeben werden. Informationen über den Korporationsrat erhalten Sie hier.

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Die Römisch-katholische Kirchgemeinde wird von den katholischen Konfessionsangehörigen der Gemeinde Beckenried gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie hier.  

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde wird von den reformierten Konfessionsangehörigen der Gemeinden Beckenried, Buochs, Emmetten und Ennetbürgen gebildet. Sie verfügt über eine eigene Steuerhoheit. Mehr Informationen erhalten Sie hier .
Organigramm der Politischen Gemeinde Beckenried
Organigramm_Einheitsgemeinde.pdf (PDF, 181.42 kB)