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Finanzplan 2009-2014



Gemäss Art. 190 Abs. 1 des Gemeindegeseztes (NG 171.1) erstellt der administrative Rat in bestimmten Zeitabständen einen mittelfristigen Finanzplan. Dieser Finanzplan enthält namentlich einen Überblick über den Aufwand und Ertrag der Laufenden Rechnung, eine Übersicht über die Investitionen und eine Schätzung des Finanzbedarfs und die Angabe der Finanzierungsmöglichkeiten (Art. 190 Abs. 2 Gemeindegesetz).

Der Gemeinderat Beckenried hat den Finanzplan 2009 bis 2014 auf den vorerwähnten Grundlagen erstellt und am 14. April 2009 genehmigt.

 
Politische_Gemeinde_Finanzplan_2010-2014.pdf (319.3 kB)

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