Finanzplan 2011 - 2016
Zuständigkeiten und Verfahren Gemäss Art. 11 des Gemeindefinanzhaushaltgesetzes (NG 171.2)ist der Finanzplan vom administrativen Rat jährlich für die auf das Budget folgenden zwei Jahre zu erstellen. Der Finanzplan für die Investitionsrechnung wird für weitere zwei Jahre erstellt. Zweck Der Finanzplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung von Finanzen und Leistungen. Gliederung Im Finanzplan wird die öffentliche Staatstätigkeit nach der funktionalen Gliederung und nach der Artengliederung dargestellt. Inhalt Der Finanzplan enthält: - die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
- den Planaufwand und –ertrag;
- die Planinvestitionsausgaben und –einnahmen;
- den Plangeldfluss;
- die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;
- die Finanzierungsmöglichkeiten;
- die Entwicklung der Finanzkennzahlen.
Der Gemeinderat Beckenried hat den Finanzplan 2011 bis 2016 auf den vorerwähnten Grundlagen erstellt und am 23. Mai 2011 genehmigt.
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| Politische_Gemeinde_Finanzplan_2011-2016.pdf (612.7 kB) |