Gemeindeweibel-Stv.

Der Gemeinderat wählt auf die Amtsdauer von vier Jahren einen Gemeindeweibel sowie dessen Stellvertretung. Die Amtsdauer ist gleich wie beim Gemeinderat.

Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:

  • Wohnungsabnahmen (Stundenansatz Fr. 80.00)
  • Begleitung des Gemeinderates bei speziellen Anlässen

Personen

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