Gemeindeweibel-Stv.
Der Gemeinderat wählt auf die Amtsdauer von vier Jahren einen Gemeindeweibel sowie dessen Stellvertretung. Die Amtsdauer ist gleich wie beim Gemeinderat.
Dem Gemeindeweibel obliegen folgende Aufgaben:
- Wohnungsabnahmen (Stundenansatz Fr. 80.00)
- Begleitung des Gemeinderates bei speziellen Anlässen
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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