Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Politischen Gemeinde, Schulgemeinde und Röm. Kath. Kirchgemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über den Voranschlag und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel im Alten Schützenhaus statt und werden durch die Präsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.
| Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung obliegt unter anderem: - die Wahl der Behörden, der Finanzkommission sowie den Friedensrichter und dessen Stellvertreter
- die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
- die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
- die Genehmigung der Gemeinderechnungen und die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
- die Genehmigung von Vereinbarungen, die für die Gemeinde die Finanzkompetenzen des administrativen Rates überschreitende Verpflichtungen zur Folge haben, oder die eine Änderung der Gesetzgebung der Gemeinde bedingen
- die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
- alle weiteren Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden
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| Voraussetzungen: | Zu den Versammlungen sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Beckenried eingeladen. |
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