Beckenriedergeschlechter


Für die Auswahl der Wappen ist massgebend, dass die Familien neben dem Landrecht auch das Uerterecht von Beckenried besessen haben oder noch besitzen. Familien, die nach 1848 in Beckenried eingebürgert wurden, bleiben also unberücksichtigt. Auf Grund dieser Abgrenzung ergeben sich 15 wappenführende Beckenrieder Geschlechter. Drei von ihnen sind heute im Mannesstamme erloschen: Kretz im 18., die Gröbli im 19. und die Schriber im frühen 20. Jahrhundert. Ihre Wappen werden aber der Vollständigkeit halber hier besprochen. Manche alte Nidwaldner Familien verzweigten sich in mehrere Äste, die zum Teil in andere Uerten Wohnsitz nahmen. So finden wir die Achermann als Bürger von Beckenried, Buochs, Emmetten und Ennetbürgen, ebenso die Würsch/Wyrsch. Die Geschlechter Amstad, Käslin und Näpflin sind in den Gemeinden Beckenried und Emmetten vertreten. Allein in Beckenried heimatberechtigt sind die Ambauen (ausgestorben in Emmetten und Stans), Berlinger, Feller, Gander, Murer, Stalder und Wymann

Blosierung der Wappen


In der Beschreibung der Wappen geht die Heraldik bei der Seitenangabe vom Schildträger aus. So wie er, der ja hinter dem Schild steht, das Wappenbild sieht, so wird es blasoniert. Für den Betrachter des Wappens sind darum alle Seitenangaben verkehrt: heraldisch links ist in Wirklichkeit rechts. Dies ist auch der Grund, weshalb alle Tiere in den Wappen für den Betrachter nach links laufen. Für den Heraldiker geht nichts nach rechts, der vornehmeren Seite des Schildes zu.

In der Heraldik hat sich eine komplizierte Fachsprache entwickelt. Auf sie kann hier nicht eingegangen werden. Zusammen mit der bildlichen Darstellung der Wappen, vorbildlich ausgeführt durch August Christen von Wolfenschiessen, sollte aber auch der Laie die Betrachtung verstehen.

Zum Vollwappen gehören neben Schild und Helm, die Helmzier (ev. mit Krone) und die Helmdecke als wesentliche Bestandteile. In den Abbildungen wird nur der Schild wiedergegeben, während bei der Beschreibung auch auf die Helmzier und die Farbe der Helmdecke hingewiesen wird. Der Helm kann die Formen eines Stech- oder eines Bügelhelms zeigen, wobei der erste eher den Helmtypen des bürgerlichen, der letztere den Helmtypen des adligen Wappens darstellt. Da sich bei unseren Quellen der Bürgerhelm durchwegs findet, kann gegen seine Verwendung wenig vorgebracht werden.

Die Form der Schildfiguren, der Helmzier und der Helmdecke waren seit eh und je dem Geschmacke der jeweiligen Epoche unterworfen. Wenn hier die Wappenfiguren auch bildlich wiedergegeben werden, so bedeutet dies nicht, dass sie damit vom graphischen Standpunkt eindeutig festgelegt sind. Jedem einzelnen bleibt es überlassen, wie er sein Wappen künstlerisch darstellen will, solange nur die verlangten Schildfiguren als solche erkennbar sind.