Älplerchilbi


Älplerchilbi


Jedes Jahr feiern wir die Älplerchilbi verbunden mit dem Erntedanksonntag am zweiten Sonntag im November. Die Älplerchilbi wird bereits im 17. Jahrhundert urkundlich erwähnt und ist an ganz bestimmte Traditionen gebunden. Die Älplerbeamten werden alljährlich gewählt. Der Gottesdienst zusammen mit den Älplern, ihren Frauen und Meitschi, die alle ihre wertvolle Tracht tragen, die "Butzi" oder Wildleute, das Fahnenschwingen, die Böllerschüsse, die volkstümlichen Klänge der Feldmusik, das Jodeln und die Dorfchlag: all das gehört zur Älplerchilbi Beckenried.

Zur Geschichte
Anno 1602 untersagte das Geschworenengericht unter Landamman Ulrich Mettler den Älplern das Tanzen an ihrem Fest. Dies ist nach Ferdinand Niederberger die erste Erwähnung der Älplerchilbi in Nidwalden. Trotz Verbot tanzte man in Beckenried an der Älplerchilbi, wie der Rat anno 1611 erwähnt: "Und wyll Mine Herren bricht (haben) dass die Älpler zuo Beckriedt uber M.H. Verbot die Kilwy gehalten unt thanzet, soll darumb nachfragens bschächen wyll bricht gäben, dass d(er) Landtamman sölches bewilligt haben wöllte, ob dem also sige old nit, nachdem das funden müsst für M.H. kommen." Dies ist der erste Aktenbeleg über die Beckenrieder Älplerchilbi. Mit der Schlägerei von 1638 kommt unsere Älplerchilbi ausgiebig in die Schlagzeilen, das heisst, ins Protokoll des Geschworenen Gerichtes. Was war geschehen? An der Älperchilbi 1638 gerieten Beckenrieder Burschen aneinander. Waren sie Älpler? Waren es zufällige Teilnehmer des bescheidenen Festes? Das Gerichtsprotokoll lässt uns diesbezüglich im Ungewissen. Klar hingegen werden die Untaten aufgelistet: Raufen, Schlagen, Friedensbruch, ungebührliches Reden, wohl Schwören und Fluchen. Einem der Vorgeladenen wird der liederliche Lebenswandel vorgehalten. Zu seiner Besserung hat er bei den "Vätern Kapuzienern" die Beichte abzulegen und nach getanem Bussgang den Beichtzettel dem Herrn Landammann zu bringen. Immerhin wird den Männern attestiert, dass sie untereinander "glichwohl Ehrlich guote Landlüt" seien und unter ihnen nun keine Uneinigkeiten mehr herrsche.

Wo hatte anno 1638 die Älplerchilbi stattgefunden? Den Älplern war an ihrem Fest ein Umzug "nach altem Brauch" (Ferdinand Niederberger) und ein Nachtrunk nach dem Frühstück gestattet. Zuvor hatten sie den Gottesdienst zu besuchen. Es ist anzunehmen, dass sie ihren Nachtrunk in einem Wirtshaus in der Nähe der St. Heinrichskapelle hielten.

Wie wir eingangs erfuhren, verbot die Regierung oft das Tanzen - ein Beweis dafür, dass an der Älplerchilbi getanzt wurde, verbotener- oder erlaubterweise.

Wo tanzte man? Herrschaftliche Häuser mit Estrichsälen für festliche Anlässe fehlten in Beckenried, mit Ausnahme des Hauses von Ritter Jakob Stalder, das eine saalähnliche Stube (Tagsatzungsstube) aufwies. Man tanzte im Wirtshaus oder auf öffentlichem Tanzplatz. In einem Streit "entzwüschet gemeinen ürthenen zuo Begenriedt und der Peter Murer A(nn)o 1674", der am 11. Januar 1674 vor dem Geschworenen Gericht ausgetragen wird, ist die Rede von einer "tanz lauben zuo Begenriedt". Wo diese Tanzlaube oder Tanz-Diele gestanden hat, erwähnt das Protokoll nicht.