Sperrgut

  • Sperrgut darf nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Beckenried abgegeben werden. Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe dürfen kein Sperrgut aus Abbrucharbeiten abgeben. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
  • Die Sperrgutsammlung findet analog der Kehrichtabfuhr statt. Dazu muss das Sperrgut mit entsprechenden SUIBR-Gebührenmarken beklebt werden (1 Marke pro 5 kg). Die SUIBR!-Gebührenmarken sind im Detailhandel als Bogen à fünf Marken für Fr. 10.00 erhältlich.

Tipps

Gut erhaltene Gegenstände können im Brockenhaus und am Hol-Bring-Markt, Stans abgegeben werden.

Wichtig

Ablagerungsverbot
Es ist verboten, Sperrgut (Möbel usw.) in oder vor einer der Gemeindesammelstellen zu deponieren.

Bereitstellung
Grobsperrgut ist, wenn möglich zerkleinert, am Vorabend oder bis 7.00 Uhr am Sammeltag an der Strasse, mit einer SUIBR!-Gebührenmarke versehen, bereitzustellen.

Kleinsperrgut
Haushalts-Kleinsperrgut kann ordentlich bereitgestellt und mit einer SUIBR!-Gebührenmarke versehen auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Das ist kein Sperrgut und wird nicht mitgenommen
Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz etc., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Alteisen, Metall, Konservendosen, Glas, Papier, Karton, Autoteile, Pneus, Batterien, Textilien... Kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können.

Gebühren

SUIBR!-Gebührenmarken

Produkte

Möbel, Teppiche, Matratzen, Hobby- und Freizeitgeräte (z.B. Skier, Snowboards, Surfbretter usw.), grössere Gegenstände und Spielgeräte aus Holz, Plastik
Sperrgut