- Sperrgut darf nur von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Beckenried abgegeben werden. Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbebetriebe dürfen kein Sperrgut aus Abbrucharbeiten abgeben. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt.
- Die Sperrgutsammlung findet analog der Kehrichtabfuhr statt. Dazu muss das Sperrgut mit entsprechenden SUIBR-Gebührenmarken beklebt werden (1 Marke pro 5 kg). Die SUIBR!-Gebührenmarken sind im Detailhandel als Bogen à fünf Marken für Fr. 10.00 erhältlich.
Tipps | | Gut erhaltene Gegenstände können im Brockenhaus und am Hol-Bring-Markt, Stans abgegeben werden. | Wichtig | | Ablagerungsverbot Es ist verboten, Sperrgut (Möbel usw.) in oder vor einer der Gemeindesammelstellen zu deponieren. Bereitstellung Grobsperrgut ist, wenn möglich zerkleinert, am Vorabend oder bis 7.00 Uhr am Sammeltag an der Strasse, mit einer SUIBR!-Gebührenmarke versehen, bereitzustellen. Kleinsperrgut Haushalts-Kleinsperrgut kann ordentlich bereitgestellt und mit einer SUIBR!-Gebührenmarke versehen auch der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Das ist kein Sperrgut und wird nicht mitgenommen Material aus Wohnungsräumungen, Umbauten oder Renovationen wie Bodenbeläge, Türen, Fenster, Altholz etc., Vorhänge, Textilien, Elektrogeräte, Alteisen, Metall, Konservendosen, Glas, Papier, Karton, Autoteile, Pneus, Batterien, Textilien... Kurz gesagt: Alle Materialien, die in einer anderen Form der Wiederverwertung zugeführt werden können. | Gebühren | | SUIBR!-Gebührenmarken | Sammelstellen | | Brockähuis Nidwaldä, Deponie Cholwald, Leisibach Entsorgung AG, Recycling-Center Zimmermann AG | Produkte | | Möbel, Teppiche, Matratzen, Hobby- und Freizeitgeräte (z.B. Skier, Snowboards, Surfbretter usw.), grössere Gegenstände und Spielgeräte aus Holz, Plastik |
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