Prämienverbilligung Krankenkassenversicherung

Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung führen. Die Prämienverbilligung soll bei den in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebenden Personen die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vermindern. Zudem werden die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung speziell entlastet.

Prämienverbilligungen sind kantonale Finanzierungshilfen, auf die bei Erfüllen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Die Prämienverbilligungen werden aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer und aus allgemeinen Mitteln des Kantons Nidwalden finanziert.

Seit 2014 erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung immer direkt an die Krankenkasse. Mit der Umsetzung dieser Bestimmung wurde gleichzeitig das Anmeldeverfahren geändert. Die Anträge werden an diejenigen Personen versendet, welche aufgrund der Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung 2020 haben.

Der Anmeldeschluss für die Prämienverbilligung 2020 ist Ende April 2020. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung vollständig ausgefüllt sein muss und die aktuellen Versicherungspolicen beigelegt werden müssen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der Ausgleichskasse Nidwalden entnehmen.
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