Amtliche BeglaubigungDer Gemeindeschreiber beglaubigt Unterschriften, Abschriften und Übersetzungen. Bitte bringen Sie immer die Originaldokument mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument (Pass oder ID) aus. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit bitte zum Voraus einen Termin. Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist. Amtliche Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument. Amtliche Beglaubigung einer Übersetzung Die amtliche Beglaubigung der Übersetzung eines Dokumentes besteht in der Bescheinigung des Beglaubigenden, dass die Übersetzung richtig ist. Nimmt der Beglaubigende die Übersetzung nicht selber vor, so zieht er einen Übersetzer bei. Dieser hat auf der Übersetzung ihre Richtigkeit unterschriftlich zu bestätigen. |