Fristerstreckung Steuererklärung

Die Steuererklärungen sind bis zum 31. März des laufenden Jahres beim kantonalen Steueramt einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, so stellen Sie bitte vor Ablauf der Einreichefrist ein Gesuch um Fristerstreckung.
Besten Dank.

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