Neues Energiegesetz und neue Energieverordnung ab 01.11.2021

Für die Prüfung der Erfüllung sowie die Kontrolle der Einhaltung der energierechtlichen Vorschriften können aussenstehende Fachleute beigezogen werden (Art. 6 Abs. 1 kEnG). Konkret betrifft dies die Überprüfung der Energienachweise sowie die Kontrollen der Ausführung am Bau.

Die Namen und Adressen der zum Vollzug beigezogenen Dritten sind von den Behörden zu veröffentlichen (Art. 6 Abs. 3 kEnG).

 

Für Beckenried werden folgende Fachpersonen beigezogen:

 

- CeO-Zwei Gebäudeanalysen, Max Ziegler, Allmendstrasse 22, 6373 Ennetbürgen

- HLE-Konzepte AG, Adrian Budliger, Ennetbürgerstrasse 1, 6374 Buochs

Informationen

Datum
18. Januar 2022
Herausgeber/-in
Gemeindekanzlei Beckenried