Hinweis
Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Beckenried klicken Sie bitte auf Resultate (rechts). Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Genauere Resultate der Gemeinden des Kantons Nidwalden finden Sie unter Resultate Kanton Nidwalden. Die eidgenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter Resultate Bund. Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr Urnenstandort
Gemeindeverwaltung Beckenried, Oeliweg 4, 6375 Beckenried (Abstimmungsbriefkasten) Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmrecht Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Beckenried das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz in Beckenried Voraussetzung. Ausübung des Stimmrechts Informationen betreffend der Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis. Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird. Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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