Aufgaben: | Der Gemeindeversammlung obliegt unter anderem: - die Wahl der Behörden sowie der Finanzkommission
- die Festsetzung des Gemeindesteuerfusses
- die Beschlüsse über Ausgaben und finanzielle Verfügungen, welche die Finanzkompetenzen des administrativen Rates übersteigen
- die Festsetzung des jährlichen Voranschlages
- die Genehmigung der Gemeinderechnungen und die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte
- die Beschlussfassung über den Beitritt zu Gemeindeverbänden und über einen allfälligen Austritt
- die Genehmigung von Vereinbarungen, die für die Gemeinde die Finanzkompetenzen des administrativen Rates überschreitende Verpflichtungen zur Folge haben, oder die eine Änderung der Gesetzgebung der Gemeinde bedingen
- die Erteilung und Zusicherung des Gemeindebürgerrechts
- alle weiteren Geschäfte, die durch die Gesetzgebung oder durch Beschluss des administrativen Rates der Gemeindeversammlung zugewiesen werden
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