Einbürgerungsverfahren
Zuständiges Amt: Amt für Justiz Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Formular zusammen mit den Gesuchsunterlagen (siehe Merkblätter) an das Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, zu richten. Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Amt für Justiz. Preis: gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz
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