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Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Amt für Justiz

Über die Erteilung beziehungsweise die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes entscheidet:
  1. der Gemeinderat bei Gesuchen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie unmündigen Ausländerinnen und Ausländern;
  2. die Gemeindeversammlung in einer Urnenabstimmung bei Gesuchen von mündigen Ausländerinnen und Ausländern, sofern ein Ablehnungsantrag gestellt wird.

Das Einbürgerungsgesuch ist auf dem amtlichen Formular zusammen mit den Gesuchsunterlagen (siehe Merkblätter) an das Amt für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans, zu richten.

Auf Stufe der Gemeinde wird das Verfahren bis zur Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Internetseite vom Amt für Justiz.

Preis: gemäss Gebührentarif Bürgerrechtsgesetz


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