Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates Beckenried
3. Mai 2026
Am Sonntag, 3. Mai 2026 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahl des Gemeinderates Beckenried für die Amtsdauer 2026 bis 2030 statt.
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmrecht
Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Beckenried das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz in Beckenried Voraussetzung.
Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend der Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.
Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.