Finanzplan 2025- 2028 |
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Zuständigkeiten und Verfahren Gemäss Art. 11 des Gemeindefinanzhaushaltgesetzes (NG 171.2) ist der Finanzplan vom administrativen Rat jährlich für die auf das Budget folgenden zwei Jahre zu erstellen. Der Finanzplan für die Investitionsrechnung wird für weitere zwei Jahre erstellt.
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Finanzplan_2025_bis_2028_Gemeinde_Beckenried.pdf (PDF, 1.09 MB) |