Finanzplan 2026- 2029

 

Zuständigkeiten und Verfahren

Gemäss Art. 11 des Gemeindefinanzhaushaltgesetzes (NG 171.2) ist der Finanzplan vom administrativen Rat jährlich für die auf das Budget folgenden zwei Jahre zu erstellen. Der Finanzplan für die Investitionsrechnung wird für weitere zwei Jahre erstellt.

Zweck
Der Finanzplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung von Finanzen und Leistungen.

Gliederung
Im Finanzplan wird die öffentliche Staatstätigkeit nach der funktionalen Gliederung und nach der Artengliederung dargestellt.

Inhalt
Der Finanzplan enthält:

 

  1. die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
  2. den Planaufwand und –ertrag;
  3. die Planinvestitionsausgaben und –einnahmen;
  4. den Plangeldfluss;
  5. die Schätzung des Finanzierungsbedarfs;
  6. die Finanzierungsmöglichkeiten;
  7. die Entwicklung der Finanzkennzahlen.


Der Gemeinderat Beckenried hat den Finanzplan 2026 bis 2029 für die Politische Gemeinde Beckenried auf den vorerwähnten Grundlagen erstellt und am 11. November 2024 genehmigt.

Finanzplan_2025-2029_Gemeinde_Beckenried.pdf (PDF, 1.24 MB)