Gemeinde Beckenried

Die Organisation der Politischen Gemeinde ist in der Kantonsverfassung, im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung umschrieben. Sie befasst sich mit allen in der Gesetzgebung umschriebenen örtlichen Angelegenheiten. Ihre Organe sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat, die Finanzkommission sowie die Kommissionen des Gemeinderates. Seit 1. Januar 2013 besteht in Beckenried die Einheitsgemeinde (Zusammenschluss der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde).

Die Gemeindeversammlung (Legislative)
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. Das Hauptgeschäft der Frühjahrsgemeindeversammlung bildet die Verabschiedung der Jahresrechnung, während bei der Herbstgemeindeversammlung über das Budget und den Gemeindesteuerfuss des kommenden Jahres entschieden wird. Die Gemeindeversammlung findet in der Regel im Alten Schützenhaus statt und wird durch den Gemeindepräsidenten geleitet. Teilnahmeberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner.

Urnenabstimmungen
Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn sie der Gemeinderat anordnet oder wenn dies ein Zwanzigstel der Aktivbürger schriftlich verlangt. Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung vom 11. März 2012 nicht möglich.

Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis, welcher jeweils zusammen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt wird.

Abstimmungs-/Wahllokal
Sofern Sie Ihren Stimmzettel persönlich abgeben möchten, so können Sie dies beim Abstimmungslokal im Haus Dorfplatz 4, Beckenried, am Abstimmungssonntag von 09.30 bis 11.00 Uhr tun. Die briefliche Stimmabgabe kann durch Einwurf in den Abstimmungsbriefkasten bei der Gemeindeverwaltung am Oeliweg 4 vorgenommen werden.

Der Gemeinderat (Exekutive)
Der Gemeinderat ist die verwaltende und vollziehende Behörde der Politischen Gemeinde. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Sie sind auf 4 Jahre gewählt. Die Gemeinderäte erfüllen ihre Aufgaben im Nebenamt. Der Rat ist insbesondere zuständig für den Vollzug der ihm durch das übergeordnete Recht übertragenen Aufgaben sowie für die Vertretung der Gemeinde nach aussen. Er setzt die Gemeindebeschlüsse um und besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit diese nicht ausdrücklich einem anderen Organ der Gemeinde übertragen sind. Die Departemente und die Zuteilung auf die einzelnen Ratsmitglieder wird jeweils im Amtsblatt des Kantons Nidwalden und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Dem Gemeinderat steht der Gemeindepräsident vor.

Kommissionen
Gesetzlich vorgeschrieben (Gemeindeordnung) ist die Wahl einer Finanzkommission sowie der Schulkommission. Der Gemeinderat kann besondere Kommissionen wählen und denselben bestimmte Geschäfte zur Bearbeitung und Antragstellung übergeben.

Finanzkommission
Die durch die Gemeinde Beckenried gewählte Finanzkommission prüft die Jahresrechnung, nimmt zum Budget, zur Festsetzung des Gemeindesteuerfusses und zu allen die Gemeindefinanzen berührenden Geschäften der Gemeindeversammlung Stellung. Die Aufgaben der Finanzkommission sind im Gemeindegesetz (Art. 104 ff) ausführlich umschrieben.

Schulkommission
Sie befasst sich mit allen ihr zugewiesenen Aufgaben der Volksschule. Die operative Führung ist Aufgabe der Schulleitung. Mehr Informationen über die Schule Beckenried finden Sie hier.

Übrige Kommissionen und Arbeitsgruppen 
Zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben bestimmt der Gemeinderat weitere Kommissionen und Arbeitsgruppen. Diese bereiten die Geschäfte zuhanden des Gemeinderates vor. Die Kommissionen werden in der Regel von den zuständigen Ressortverantwortlichen geführt. Die Kommissionen verfügen über keine eigenen Finanzkompetenzen.

Ortsparteien
Die in der Gemeinde Beckenried aktiven politischen Parteien engagieren sich sehr zum Wohle unserer Gemeinde. In der Regel werden die Behördenmitglieder aus ihren Reihen gestellt. Die politischen Parteien sind auf aktive Mitglieder angewiesen.

Dokumente

Name
Gemeindeordnung 2012 mit Nachträgen 2013, 2015 und 2017 (PDF, 167.68 kB) Download 0 Gemeindeordnung 2012 mit Nachträgen 2013, 2015 und 2017
Entschädigungsreglement Gemeinderat und Kommissionen 2012 (PDF, 974.29 kB) Download 1 Entschädigungsreglement Gemeinderat und Kommissionen 2012