Generelle Informationen

Für die Abstimmungsergebnisse der Gemeinde Beckenried klicken Sie bitte auf Resultate (rechts).

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Genauere Resultate der Gemeinden des Kantons Nidwalden finden Sie unter Resultate Kanton Nidwalden.

Die eidgenössischen Resultate der ganzen Schweiz finden Sie unter Resultate Bund.

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Beckenried, Oeliweg 4, 6375 Beckenried (Abstimmungsbriefkasten)
Urne beim Dorfplatz 4, 6375 Beckenried

Voraussetzungen

Stimmrecht

Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Beckenried das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz in Beckenried Voraussetzung.

Ausübung des Stimmrechts

Informationen betreffend der Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene

Urnenabstimmungen auf Gemeindeebene finden statt, wenn dies durch die Gesetzgebung vorgesehen, vom administrativen Rat angeordnet oder von einem Zwanzigstel der Aktivbürger der Gemeinde schriftlich verlangt wird.

Bei Urnenabstimmungen innerhalb der Gemeindeversammlung wird auf der Geschäftsordnung zur entsprechenden Gemeindeversammlung hinter jedem Geschäft speziell darauf hingewiesen. Die Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. In solchen Fällen ist eine briefliche Stimmabgabe oder Stellvertretung nicht möglich. Das Stimmmaterial wird zu Beginn der Gemeindeversammlung abgegeben.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  • Legen Sie den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortcouvert, mit dem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  • Das Zustell- und Antwortcouvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung beim Dienstleistungszentrum Oeliweg 4 (bis spätestens um 11.00 Uhr des Abstimmungstages) geworfen oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
  • Bei Postaufgabe (B-Post) ist das Zustell- und Antwortcouvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahl-/Abstimmungstag zu verschicken.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
  • der Stimmrechtsausweis im amtlichen weissen Couvert ist,
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft