Anmeldung / Zuzug
Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Schweizer Staatsangehörige
Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger melden sich innert 14 Tagen elektronisch auf dem Portal eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
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Falls Sie Kinder haben: Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein der Kinder, Scheidungsurteil/Gerichtsurteil über die elterliche Sorge
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Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
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Kopie Miet- oder Untermietvertrag
Wehrdienstpflichtige haben sich innert 14 Tagen beim Kreiskommando NidwaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. anzumelden.
Zivilschutzpflichtige haben sich beim Amt für Militär und ZivilschutzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. anzumelden.
Möchten Sie sich als Wochenaufenthalter/in anmelden, können Sie den eUmzug-Dienst leider nicht benutzen. Wir bitten Sie in diesem Fall sich persönlich bei uns zu melden. Für die Anmeldung benötigen Sie einen Interimsausweis (Heimatausweis). Sie erhalten diesen bei Ihrer aktuellen Wohngemeinde.
Ausländische Staatsangehörige
Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger aus einer Gemeinde in der Schweiz melden sich innert 14 Tagen elektronisch auf dem Portal eUmzugCHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 11.15 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr an. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung etwas Zeit bedarf.
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis
- Pass oder Ausweis
- Nachweis der obligatorischen Krankenkasse (Krankenkassenkarte oder Krankenversicherungspolice)
- Kopie Miet- oder Untermietvertrag
- Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde
- Arbeitsvertrag
Für eine Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung während den Öffnungszeiten von 08.00 Uhr bis 11.15 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr erscheinen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung etwas Zeit bedarf.
Zur besonderen Beachtung für alle Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger:
- Bei schulpflichtigen Kindern ist der Zuzug bei der SchuladministrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu melden.
- Feuer- und Elementarversicherung für Gebäude und Mobiliar sind im Kanton Nidwalden obligatorisch. Zuständig ist die Nidwaldner SachversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Nidwaldner SachversicherungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Riedenmatt 1, 6371 Stans, Tel. 041 618 50 50.
Preis
| Name | Online | Download |
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| Gesuch Zuzug DE elektr (PDF, 75 kB) | Download | 0 | Gesuch Zuzug DE elektr |
| Gesuch Zuzug EN eletr (PDF, 80 kB) | Download | 1 | Gesuch Zuzug EN eletr |
| Gesuch Zuzug FR elektr (PDF, 81 kB) | Download | 2 | Gesuch Zuzug FR elektr |
| Gesuch Zuzug IT elektr (PDF, 211 kB) | Download | 3 | Gesuch Zuzug IT elektr |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle Beckenried | 041 624 46 22 | info@gv.beckenried.ch |