Kantonales Steueramt
Im Januar 2016 wurde das Projekt "E-Dossier" im ganzen Kanton Nidwalden eingeführt. Das heisst, die papiergestützte Veranlagung und Dossierbewirtschaftung wurde auf ein elektronisches Dossier umgestellt. Im Zuge dieser Veränderung hat sich der Gemeinderat Beckenried dazu entschieden, auch die Verantwortung für die Veranlagungen der unselbständig Erwerbenden dem kantonalen Steueramt Nidwalden zu übertragen.
Die Aufgaben des kantonalen Steueramtes Nidwalden in Stans sind u. a.:
- Ordentliche Veranlagung aller natürlichen unselbständigerwerbenden Personen, aller nichterwerbstätigen Personen und aller Rentner von Beckenried
- Veranlagung aller natürlichen selbständigerwerbenden Personen und Kollektivgesellschafter
- Veranlagung aller Landwirte
- Veranlagung aller nach Aufwand besteuerten Personen
- Eingangskontrolle der Steuererklärungen und Fristerstreckungen
- Durchführung von Nach- und Strafsteuerverfahren
- Kontrolle der Wertschriften- und Guthabenverzeichnisse
- Steuerbezug
- Veranlagung aller juristischen Personen
- Vollführen von Güterschatzungen
- Veranlagung Quellensteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Auskünfte und allgemeine Beratung
Hier finden Sie die Steuerfüsse der Gemeinde Beckenried.
Wenn Sie Fragen zum Thema Steuern haben, sind wir gerne für Sie da. Sie können mit uns auch Besprechungstermine ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir keine eigentliche Steuerberatung durchführen und keine Steuererklärungen ausfüllen können.
Weitere Informationen zu den Mitarbeitenden dieser Abteilung finden Sie direkt auf der Internetseite des Kantons Nidwalden.
Kontakt
Kantonales SteueramtBahnhofplatz 3
Postfach 1241
6371 Stans
Tel. 041 618 71 27
Fax 041 618 71 39
steueramt@nw.ch
Website
Öffnungszeiten
08.00-12.00 Uhr / 14.00-17.00 Uhr
(vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)
Samstag, Sonntag
geschlossen
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