Periodische Schutzraumkontrolle PSK
Zwischen Oktober und Dezember 2024 findet in Beckenried die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) statt. Diese liegt in der Verantwortlichkeit des Kantons.
Im Rahmen der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Teilrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG, SR 520.1) sind alle zehn Jahre Kontrollen bei den Schutzräumen durchzuführen. Die nächste Kontrolle in Beckenried ist zwischen Oktober und Dezember 2024 vorgesehen und wird durch kantonale Stellen bewerkstelligt.
Im Beckenrieder Gemeindegebiet gilt es rund 260 Schutzräume zu prüfen. Aufgrund des grossen Umfangs hat der Kanton entschieden, die Arbeiten an ein externes Kontrollorgan zu vergeben. Der Auftrag wurde an die Firma Abri Audit AG übertragen. Das Unternehmen hat über 50 Jahre Erfahrung mit Schutzbauten und ist auf Schutzraumkontrollen spezialisiert.
Die periodische Schutzraumkontrolle
- dient der Erfassung der technischen Betriebsbereitschaft der Schutzräume sowie dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden als Übersicht über die Betriebsbereitschaft der Schutzräume
- dient zur Feststellung von Mängeln und des Erneuerungsbedarfs
- soll das Verständnis der Hauseigentümer für den Nutzen des konsequenten Unterhalts der Schutzräume fördern
- kann genutzt werden, um vor Ort durch das Kontrollpersonal kleine Mängel zu beheben und gewisse Unterhaltsarbeiten durchzuführen, soweit dies während der PSK möglich ist und der Hauseigentümer damit einverstanden ist.
Abri Audit AG wird Kontakt mit Hauseigentümer aufnehmen
Die betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer oder die zuständigen Verwaltungen werden vorgängig schriftlich für eine Terminvereinbarung kontaktiert und über die nötigen Vorkehrungen informiert. So müssen die Schutzräume inklusive der dazugehörigen Infrastruktur, wie beispielsweise Ventilationsgeräte oder Notausstiege, zum vereinbarten Termin für die Kontrolleure frei zugänglich sein.
Im Grundsatz fallen bei Mängeln keine Kosten zu Lasten der Eigentümer an, ausser man stellt ein unsachgemässer Gebrauch fest.
Unter https://nw.ch/psk erhalten Sie weitere Informationen zur Schutzraumkontrolle.
Danke für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Kontakt:
Kanton Nidwalden
Amt für Militär und Zivilschutz
Ressort Infrastruktur
Kantonsstrasse 5, PF 1247
6371 Stans - Oberdorf
+41 41 618 43 55
psk@nw.ch