Absoslutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Wäldern und in Waldesnähe
Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot in den Kantonen Ob- und Nidwalden
Die anhaltende Trockenheit und geringe Niederschläge haben die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen massiv erhöht. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen erlassen die Kantone Ob- und Nidwalden ab sofort für das ganze jeweilige Kantonsgebiet ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Damit gilt auch im gesamten Kantonsgebiet per sofort ein absolutes Feuerwerksverbot.
Gefahrenbeurteilung 4: gross
Die Bevölkerung wird dringenst gebeten, das Verbot stritke zu befolgen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet.
Aufgrund der akutellen Wetterprognosen wird die Trockenheit noch weiter andauern. Kurze, sporadisch eintreffende Gewitterregen vermögen die Situation nicht zu entschärfen. eine Entspannung der Gefahrenlage ist frühestens nach einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten. Erst dann kann das Verbot wieder ausser Kraft gesetzt werden.
Weitere Informationen über die aktuelle Lage finden sich im Internet unter https://www.naturgefahren.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder unter https://www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
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| Feuerverbot_NW_Stufe 4_Allgemeinverfügung_2026 (PDF, 94 kB) | Download | 0 | Feuerverbot_NW_Stufe 4_Allgemeinverfügung_2026 |
| Plakat Feuerverbot_2026 (PDF, 179 kB) | Download | 1 | Plakat Feuerverbot_2026 |