Baubewilligungsgesuch

Ordentliches Baubewilligungsverfahren
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Dies gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein vereinfachtes Baugesuch gestatten. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter Fr. 100'000.- veranschlagt sind.

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