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Alimenteninkasso

Adresse: Engelbergstrasse 34, 6371 Stans
Telefon: 041 618 75 50
Telefax: 041 618 77 15
E-Mail: alimentenhilfe@nw.ch
Homepage: http://www.nw.ch/de/verwaltung/abteilung/?amt_id=1136

Die Alimenteninkasso-Stelle ist eine Fachstelle des Kantonalen Sozialamtes.


Schwierige Situationen können sich ergeben, wenn bei einem getrennt lebenden Paar der eine Teil die geschuldeten Alimente nicht bezahlt. In diesem Falle ist es gut, sich möglichst früh an den Sozialdienst zu wenden, denn es ist einfacher, Lösungen zu finden, bevor einem die Probleme über den Kopf gewachsen sind. Mitarbeitende des Sozialdienstes übernehmen es dann, die geschuldeten Beträge beim säumigen Partner einzufordern. Dabei ist ihnen wichtig, besonnen vorzugehen und wenn immer möglich eine gütliche Lösung zu finden. Werden geschuldete Kinderalimente nicht bezahlt, kann eine Bevorschussung beantragt werden. Die Sachbearbeiterinnen des Alimenteninkassos berechnen dann den Anspruch und stellen einen entsprechenden Antrag an die Wohnsitzgemeinde.

Das können Sie von uns erwarten:
  • Inkassohilfe für Kinderalimente und Erwachsenenalimente
  • Abklärung von Bevorschussung der Kinderalimente, sowie Antragsstellung an die zuständige Wohnsitzgemeinde

Wir benötigen von Ihnen:
  • Rechtskräftiges Trennungs- oder Scheidungsurteil, beziehungsweise Unterhaltsvertrag
  • Gesuch um Inkassohilfe
  • Vollmacht


Dienste

NameVerantwortlichTelefon
Bevorschussung von KinderalimentenAlimenteninkasso041 618 75 50

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