Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht schützt hilfsbedürftige Personen, die ohne behördliche Massnahme nicht, oder nur ungenügend in der Lage sind ihre persönlichen, finanziellen oder administrativen Angelegenheiten selbständig zur erledigen. Bei Minderjährigen schreitet die Behörde ein, wenn eine gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet scheint und die Eltern mit der Situation überfordert sind. Je nach Dringlichkeit errichtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde umgehend Massnahmen zum Schutz der gefährdeten Person.

Ab 1. Januar 2013 ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Anlaufstelle für sämtliche Meldungen, Anträge und erstinstanzlichen Entscheide im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und diese löst die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden ab.

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Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Stansstaderstrasse 54
6371 Stans

Tel. 041 618 76 40
Fax 041 618 76 41
kesb@nw.ch

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