Grundbuchamt und Notariat

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt führt das Grundbuch des Kantons Nidwalden im Sinne des Zivilgesetzbuches. Es nimmt Grundbuchanmeldungen entgegen, führt die Grundbuchdaten nach und erteilt Auskünfte über die bestehenden Eintragungen.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Ohne Grundbucheintrag kann grundsätzlich kein dingliches Recht (Eigentum, Pfandrechte, Dienstbarkeiten) an einem Grundstück entstehen, übertragen, geändert oder gelöscht werden.


Amtsnotariat

Das Notariat errichtet öffentliche Urkunden über Willenserklärungen, über Tatbestände und Vorgänge sowie über rechtliche Verhältnisse. Neben den Grundstückgeschäften werden auch Beurkundungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht, Ehe- und Erbverträge, letztwillige Verfügungen, Bürgschaften und Eidesstattliche Erklärungen vorgenommen.
Die Urkundspersonen nehmen zudem die Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Abschriften vor.


Schiffsregister

Die Schiffe im Kanton Nidwalden, sind entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Schiffsregister sinngemäss wie Grundstücke im Schiffsregister eintragen zu lassen.

Kontakt

Grundbuchamt und Notariat
Bahnhofplatz 3
6371 Stans

Tel. 041 618 72 74
Fax 041 618 72 89
grundbuchamt@nw.ch

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