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Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Schweizer Staatsangehörige
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen bei uns am Schalter abmelden. Gegen Rückgabe des Schriftenempfangsscheines werden die hinterlegten Schriften ausgehändigt.


Ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich unter Vorlage des Ausländerausweises beim Amt für Migration, Kreuzstrasse 2, 6370 Stans.
 

Wehrdienstpflichtige haben sich zudem innert 14 Tagen beim Kreiskommando Nidwalden, Wilstrasse 1, 6371 Stans-Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Zivilschutzpflichtige haben sich zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz Nidwalden, Wilstrasse 1, 6371 Stans-Oberdorf, unter Vorlage des Dienstbüchleins, abzumelden.

Bei schulpflichtigen Kindern ist der Wegzug beim Schulsekretariat, Schulweg 11, 6375 Beckenried, Telefon 041 624 50 70 zu melden.

Preis: gratis


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