Amtliche Beglaubigung

Der Gemeindeschreiber beglaubigt Unterschriften und Abschriften. Bitte bringen Sie immer die Originaldokumente mit. Weisen Sie sich mit einem Personaldokument (Pass oder ID) aus. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit bitte zum Voraus einen Termin.

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift
Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift besteht in der Bescheinigung, dass die Unterschrift in Gegegenwart des Beglaubigenden angebracht oder von jenem, der sie angebracht hat, als seine Unterschrift anerkannt worden ist.

Amtliche Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie
Die amtliche Beglaubigung einer Abschrift besteht in der Bescheinigung, dass diese mit einem dem Beglaubigenden vorgewiesenen Dokument übereinstimmt. Gleiches gilt für Kopien aus einem Dokument.
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Preis

25.00 Fr. bzw. 10.00 Fr.
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