Bevorschussung von Kinderalimenten
Zuständiges Amt: Alimenteninkasso Die Bevorschussung von Kinderalimenten ist eine Hilfe für:
Falls Sie die Ihnen zustehenden Kinderalimente nicht zuverlässig erhalten, können Sie sich von der Alimenteninkassostelle aufgrund Ihres Einkommens berechnen lassen, ob Sie Anspruch auf Bevorschussung der laufenden Kinderalimente haben. Grundlagen für die Berechnung sind weitgehend die Richtlinien zur Bemessung von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Falls dieser Anspruch besteht, reicht die Alimenteninkassostelle bei der Sozialbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Alimentenbevorschussung ein. Alimentenbevorschussung werden im Sozialhilfegesetz als 'Sonderhilfe' bezeichnet. Schuldner gegenüber der Gemeinde ist die unterhaltspflichtige Person. Die Bevorschussungen sind für Sie als Unterhaltsberechtige/n nicht rückerstattungspflichtig.
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