FischereiDie Abteilung Fischerei ist für die Erhaltung gesunder, den Lebensräumen angepasster Fischbestände verantwortlich. Ihr obliegt die Planung, die Organisation und Durchführung sowie die Kontrolle der Fischerei. Patentbestellung: in der Fischerei-App unter nw.fischerapp.ch, via E-Mail fischerei@nw.ch, per Telefon 041 618 44 81 oder am Schalter des Amts für Justiz, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans. Hinweis: Bei der Bestellung über die App ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Fischereiaufseher: Fabian Bieri, Fischbrutanlage Beckenried, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried, Telefon 041 618 44 80. Postanschrift: Amt für Justiz Jagd und Fischerei Kreuzstrasse 2 6371 Stans Bestellung von Fischereipatenten Seit dem 1. Januar 2009 benötigt jede Person, welche ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, einen Sachkundenachweis. Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizerischen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung erbracht. Der Sachkundenachweis beziehungsweise das Schweizer Sportfischerbrevet ist durch Selbststudium der Kursunterlagen sowie Besuch eines obligatorischen Kurses inklusive einer Prüfung zu erlangen. Weitere Informationen betreffend den Sachkundenachweis sowie Schweizer Sportfischerbrevet finden Sie unter: www.anglerausbildung.ch oder http://www.flyfishing-glanzmann.ch. Bestellen Sie Ihr Patent hier: Patent (es ist eine einmalige Registrierung erforderlich) Fischereistatistik Bund Hier gelangen Sie zu den relevanten Gesetzestexten:
Für Fragen betreffend das Goldwaschen im Kanton Nidwalden beachten Sie das dazugehörige Merkblatt.
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