Geburt
Die Geburt ist innert 3 Tagen beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzumelden.
Vornamen des KindesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bürgerrecht des KindesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Geburt im Spital / GeburtshausExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Geburt zuhauseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Was tun vor der Geburt?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wie und wo erfahre ich meine Geburtszeit?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Zivilstandsamt und Bürgerrecht Nidwalden | 041 618 72 60 | zivilstandsamt@nw.ch |