Prämienverbilligung Krankenkassenversicherung
Prämienverbilligungen sind kantonale Finanzierungshilfen, auf die bei Erfüllen der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch besteht. Die Prämienverbilligungen werden aus dem Ertrag der Mehrwertsteuer und aus allgemeinen Mitteln des Kantons Nidwalden finanziert.
Seit 2014 erfolgt die Auszahlung der Prämienverbilligung immer direkt an die Krankenkasse. Mit der Umsetzung dieser Bestimmung wurde gleichzeitig das Anmeldeverfahren geändert. Die Anträge werden an diejenigen Personen versendet, welche aufgrund der Steuerdaten voraussichtlich Anspruch auf Prämienverbilligung haben.
Der Anmeldeschluss für die Prämienverbilligung ist jeweils Ende April. Später eingereichte Gesuche werden nicht mehr berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung vollständig ausgefüllt sein muss und die aktuellen Versicherungspolicen beigelegt werden müssen.
Weitere Informationen können unter https://www.aknw.ch/dienstleistungen/praemienverbilligung-ipv entnommen werden.
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| AHV-Zweigstelle Beckenried | 041 624 46 22 | info@gv.beckenried.ch |