
Neues Energiegesetz und neue Energieverordnung ab 01.11.2021
Für die Prüfung der Erfüllung sowie die Kontrolle der Einhaltung der energierechtlichen Vorschriften können aussenstehende Fachleute beigezogen werden (Art. 6 Abs. 1 kEnG). Konkret betrifft dies die Überprüfung der Energienachweise sowie die Kontrollen der Ausführung am Bau.
Die Namen und Adressen der zum Vollzug beigezogenen Dritten sind von den Behörden zu veröffentlichen (Art. 6 Abs. 3 kEnG).
Für Beckenried werden folgende Fachpersonen beigezogen:
- CeO-Zwei Gebäudeanalysen, Max Ziegler, Allmendstrasse 22, 6373 Ennetbürgen
- HLE-Konzepte AG, Adrian Budliger, Ennetbürgerstrasse 1, 6374 Buochs
Informationen
- Datum
- 18. Januar 2022
- Herausgeber/-in
- Gemeindekanzlei Beckenried